Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass im Rahmen des 19. Thüringentags 2025 auch der Thüringer Inklusionstag stattfindet. Ziel des Thüringer Inklusionstags ist es, auf die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie daher, Ihre Präsentationen, Angebote bzw. Waren entsprechend darzubieten. Anbei ein paar Hinweise für Sie:
1. Rechtseigenschaft der Märkte
Die Festsetzung von Märkten erfolgt auf Antrag des Veranstalters bei der zuständigen Behörde. Bei den Thüringen-Tag -Märkten handelt es sich um festgesetzte Märkte im Sinne der Gewerbeordnung. Der Gegenstand, die Zeit, die Öffnungszeit und der Platz der Veranstaltung sind somit nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung festgelegt. Sofern hierzu in diesen Richtlinien Ausführungen gemacht werden, haben diese deshalb nur informatorischen und keinen festlegenden Charakter.
2. Benutzungsverhältnis
Die Überlassung von Stand- und Aufstellplätzen bei den Märkten erfolgt nach den gewerblichen Vorschriften und deren Bestimmungen.
3. Bewerbungsverfahren
Die Anmeldung muss auf elektronischem Wege unter Angaben folgender Daten bei der KulTourStadt Gotha GmbH erfolgen:
Name und Anschrift des Bewerbers, Telefonnummer, Mobilfunk-Nummer, genaue Artikelbeschreibung, Frontmeterlänge, Tiefe und Art der Verkaufseinrichtung (Fahrzeug, Anhänger, Stand oder Sonstiges), Erfordernis eines Stromanschlusses, KFZ-Kennzeichen, Kopie der Reisegewerbekarte.
Für die Märkte setzt der Veranstalter bestimmte Bewerbungsschlusstermine fest. Die Bewerbung für eine Marktteilnahme muss während der Anmeldefrist elektronisch bei der KulTourStadt Gotha eingehen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dass auf Grund des attraktiven Warenangebotes ein besonderes Interesse an der Teilnahme eines Bewerbers besteht.
Über die Zuteilung eines Standplatzes oder über die Ablehnung wird die/der Anmeldende elektronisch unterrichtet. Es erhält nur der Marktbeschicker einen Standplatz der vom Veranstalter einen Vertrag bekommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.
4. Vergabe der Standplätze
Einen Platz kann nur erhalten, wer die gegebenen Voraussetzungen erfüllt. Es werden die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Durchgangs- und Rettungswege sowie die im Wege der Dauerstandplatzvergabe bereits zugeteilten Stände und deren Warenangebot berücksichtigt. Der Veranstalter kann für die Prüfung der für die Teilnahme am Markt erforderlichen Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dafür, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Gewerberecht erfüllt werden.
Die Platzzuteilung wird vom Veranstalter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Marktflächen nach den folgenden Gesichtspunkten vorgenommen:
Für die Platzzuteilung sind die im elektronischen Anmeldeformular gemachten, detaillierten Angaben verbindlich. Etwaige Änderungen sind unverzüglich zu melden. Ergeben sich nach Ablauf der Meldefrist Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, dem Warenangebot oder sonstige Abweichungen von den Anmeldedaten, so wird die Marktbewerbung als gegenstandslos betrachtet.
Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt für einen bestimmten Zeitraum oder für einzelne Märkte und ist nicht übertragbar. Jeder Bewerber, auch in Verbindung mit einer Personenvereinigung, kann nur für eine einzige Verkaufseinrichtung Platz erhalten. Von dieser Regelung darf nur abgewichen werden, wenn ein besonderer Bedarf nicht oder nicht rechtzeitig auf andere Weise gedeckt werden kann. Anspruch auf Zuteilung eines Platzes oder eines bestimmten Platzes besteht nicht, auch nicht auf künftige Zulassungen.
Die Einweisung der Verkäufer an ihre Plätze erfolgt durch die Marktaufsicht.
5. Ausschluss vom Markt
Aus sachlich gerechtfertigten Gründen können Marktbeschicker von der Teilnahme am Markt ausgeschlossen werden. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt unter anderem dann vor:
6. Zulassung zum Markt
Ziel der Marktveranstaltungen ist es, ein ausgewogenes und vielfältiges Marktangebot zusammen zu stellen, um die Interessen einer Vielzahl von potenziellen Veranstaltungsbesuchern abdecken zu können. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze verfügbar sind, orientiert sich die Auswahl der Bewerber ausschließlich am Veranstaltungsziel, am Warenangebot, Gestaltungswillen und an den platzspezifischen Gegebenheiten. Die Reihenfolge beim Eingang der Bewerbung ist keine Garantie auf einen Standplatz. Eine Bewerbung ist keine Standplatzgarantie. Der Veranstalter bestimmt allein über die Vergabe der Plätze.
Bei der Zulassung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
Das Verfahren der Erteilung, der Zulassung zum Markt wird über einen einheitlichen
Ansprechpartner abgewickelt werden. Dieser wird vom Veranstalter festgelegt.
Einverständniserklärung: Hiermit gebe ich mein Einverständnis, dass Foto- und/oder Filmaufnahmen die im Rahmen von Veranstaltungen des Thüringentages gemacht werden, zum Zweck der Außendarstellung in Printmedien, in digitalen Medien (z.B. Online-Auftritt) oder Webanwendungen zeitlich unbegrenzt genutzt und gespeichert werden dürfen. Die Abtretung der Bildrechte erfolgt freiwillig, ohne Vergütung. Im Falle von Veröffentlichungen stelle ich keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z. B. Verlag, Provider, Webmaster)
7. Anforderungen
Als Verkaufseinrichtungen auf den Märkten sind Verkaufswagen,- anhänger und –stände zugelassen. Sonstige Fahrzeuge dürfen je nach Markt während der Marktzeit im Marktgelände/Marktbereich nicht abgestellt werden. Die Marktbeschicker haben beim Marktaufbau die Verkehrssicherheit zu beachten. Die Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Straßenoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis des Marktverantwortlichen weder an Bäumen, und deren Schutzvorrichtungen, noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. Vordächer von Verkaufseinrichtungen dürfen die zugewiesene Grundfläche nur nach der Verkaufsseite und nur höchstens 1,70 m überragen. Sie müssen mindestens eine lichte Höhe von 2,10 m gemessen ab Straßenoberfläche haben. In den Gängen und Durchfahrten darf nichts abgestellt werden. DGUV V3 Prüfung aller elektrischer Betriebsmittel, Verlängerungskabel, Verteiler muss vorzeigbar sein!
Ausnahmen: Sekt und Weingläser – diese sind nach den Hygienevorschriften zu reinigen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld von 250,00€ geahndet werden.
8. Standplätze
Warenverkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen nur an zu den angegebenen Aufbauzeiten/Ruhezeiten angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden.
Die Standinhaber haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Platz und die unmittelbare Umgebung während des Marktes in einem sauberen Zustand gehalten und nach Marktende in einem sauberen Zustand verlassen wird. Wird diese Forderung vom Standinhaber nicht erfüllt, wird der Veranstalter auf Kosten der Betroffenen die Reinigung vornehmen.
Die Waren dürfen nur vom Standplatz angeboten und verkauft werden.
Eine Unter- bzw. Weitervermietung der Standplätze ist nicht gestattet.
Bei Verhinderung (Ausnahme von nachweislich höherer Gewalt) ist rechtzeitig bei der zuständigen Marktaufsicht abzusagen.
Die Zulassung zum Markt kann widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
Erfolgt der Entzug der Zulassung, kann die sofortige Räumung des Standplatzes verlangt werden.
Eine Bewachung ist für die Märkte nicht organisiert, nur eine Bestreifung des Wachschutzes ist veranlasst.
9. Verhalten und Ordnung auf dem Markt
Jeder Teilnehmer hat sich auf dem Markt so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Unzulässig ist insbesondere:
10. Marktaufsicht
Die für die Marktaufsicht zuständigen Personen des Veranstalters haben das Recht im Rahmen der Sicherheit und Leichtigkeit des Marktverkehrs sowie im Hinblick auf ein gesondertes Erscheinungsbild den Standplatzbetreibern bezüglich des Aufbaus ihrer jeweiligen Verkaufseinrichtung Weisungen zu erteilen. Sie haben in diesem Zusammenhang das Recht zum sofortigen Platzentzug, wenn ihre Anweisungen nicht umgehend befolgt oder die Bestimmungen dieser Vergaberichtlinie nicht eingehalten werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Entgelt besteht nicht.
11. Ordnungswidrigkeiten
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines Personals.
Für eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
Die Verkäufer und Käufer haften dem Veranstalter für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie haften für ein Verschulden ihrer Beauftragten, wie für eigenes Verschulden.
13. Örtliche Gegebenheiten
Entsprechende Vorkehrungen sind von den einzelnen Marktbeschickern in Bezug auf Ihren Standplatz selbst zu treffen. Der Marktbeschicker hat keinen Anspruch auf eine Zuweisung, oder Verlegung auf einen anderen Standplatz.
14. Marktorte, Zeiten sowie Marktgebühren
Marktorte, Marktzeiten sowie Benutzungsgebühren werden gesondert in einer Anlage geregelt. Die genannten Anlagen sind Bestandteil dieser Vergaberichtlinie.
17. Anerkenntnis
Die vorstehenden Bestimmungen werden vom Standinhaber durch sein Einverständnis bei der elektronischen Anmeldung und mit seiner Unterschrift auf seinen Vertrag verbindlich anerkannt.
Anlagen
1. Marktorte
Karlsplatz Rummel, Bahnhofstraße Karriere-Meile, Parkallee Energie-Meile, Marstall
Blaulicht-Meile, Puschkinallee Landwirtschafts-Meile, Reitplatz 125 J. Geschw. Weisheit,
Schlosspark Kinder-Meile, Denkmal Ernst d. Fromme Politik-Meile & Europa-Meile,
Oberer Hauptmarkt Bühne, Gerbergasse Finanzmeile, Margarethenkirche Kirchen-Meile,
Brühl, UHM, BM, Erfurter Str., Arnoldiplatz Thüringen-Meile, Neumarkt Bühne Thüringen-Meile,
2. Marktzeiten
Grundsätzlich gilt für die Öffnungszeiten zum Thüringen Tag 2025 die Regelung, dass die Entscheidung über die individuellen Schließzeiten der einzelnen Märkte der KulTourStadt Gotha GmbH obliegt.
Es sind folgende Öffnungszeiten vorgesehen:
Veranstaltungsbeginn für alle Flächen: Fr. 13:00 Uhr, Sa. 10:00 Uhr, So. 11:00 Uhr
Veranstaltungsende Marktflächen: Fr. 20:00 Uhr, Sa. 20:00 Uhr, So. 20:00 Uhr
Veranstaltungsende Bühnenflächen: Fr. 24:00 Uhr, Sa. 00:30 Uhr, So. 20:00 Uhr
Orte | Fr. 02.05. | Sa. 03.05. | So. 04.05. |
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Schlossplatz Jahrmarkt/ 125 J. Geschw. Weisheit | 13:00-24:00 Uhr | 10:00-24:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Parkallee Energie-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Marstall Blaulicht-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Puschkinallee Landwirtschafts-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Schlosshof Familien-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Denkmal Ernst d. Fromme Politik-Meile & Europa-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Oberer Hauptmarkt Bühne | 13:00-00:00 Uhr | 10:00-00:30 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Unterer Hauptmarkt Finanzmeile | 13:00-00:00 Uhr | 10:00-00:30 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Brühl Job-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Margarethenkirche Kirchen-Meile | 13:00-20:00 Uhr | 10:00-20:00 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Buttermarkt, Erfurter Str., Arnoldiplatz Thüringen-Meile | 13:00-00:00 Uhr | 10:00-00:30 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Neumarkt Bühne Thüringen-Meile | 13:00-00:00 Uhr | 10:00-00:30 Uhr | 11:00-20:00 Uhr |
Auftaktveranstaltung, Oberer Hauptmarkt: Do. 01.05.2025
Thüringentag, Innenstadtgebiet: Fr. 02.05. - So. 04.05.2025
Ausschankschluss: Do. 22:30 Uhr, Fr. 01:00 Uhr, Sa. 01:00 Uhr, So. 20:00 Uhr
Nachtruhe: Do. 23:00 Uhr, Fr. 01:30 Uhr, Sa. 01:30 Uhr, So. 22:00 Uhr
3. Marktgebühren
① Teilnahme Entgelt für bestehende Gastronomie auf dem Veranstaltungsgelände
②Teilnahme Entgelt für Verkauf von Speisen und Getränke, Crepes
③Teilnahme Entgelt für Verkauf von Süßwaren, Schokofrüchte, Eis
④Teilnahme Entgelt für Infostand, Aussteller
⑤Teilnahme Entgelt für Waren-, Hobby- und Kunstmarkt, Schmink- oder Bodypaintaktion
⑥Teilnahme Entgelt für Spiel- und Fahrgeschäfte
⑦Nachträgliche Bearbeitungsgebühr (zusätzlich zur Nachberechnung der tatsächlichen Gebühren)
Wird bei fehlerhaften oder falschen Angaben, die während der Veranstaltung festgestellt werden, erhoben, da die Maße Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sind. 250,00 € pauschal
1 Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Fl/Vl = Frontlänge + Verkaufslänge
2 Teilnahme Entgelt fällt an, egal ob der Verkaufswagen / -stand auf der genehmigten oder zusätzlichen Außenfläche steht.
4. Zahlungsziel
Zahlungseingang bis zum 25.02.2025 nach Standbestätigung und Rechnungserhalt